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Kein Ersatz bloßer Vermögensschäden nach PHG

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/228bbl 1999, 200 Heft 5 v. 15.10.1999

§ 1 Abs 1 PHG

Nach Produkthaftungsgesetz ist nicht zu haften, wenn der Geschädigte dadurch zu Schaden kommt, dass er infolge der Beschädigung einer Sache eines Dritten durch das Produkt zu Leistungen verpflichtet ist.

OGH 29. 4. 1999, 2 Ob 162/97f

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