vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arbeitslosengeldbezug und (mehrfach) geringfügige Beschäftigung

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2025, 71 - 72 Heft 2 v. 1.2.2025

1. Die im vorliegenden Fall strittigen Auslegungsfragen ergeben sich aus der Aufhebung der Wortfolge „Abs. 2“ in § 1 Abs 4 AlVG (betreffend die Abgrenzung des Kreises der in der Arbeitslosenversicherung Pflichtversicherten) durch das Erkenntnis des VfGH vom 6. 3. 2023, G 296/2022, VfSlg 20.595/2023, mit Wirkung vom 1. 4. 2024. Diese Aufhebung hat dazu geführt, dass nun alle Dienstnehmer, die aus einer oder mehreren Beschäftigungen ein Entgelt erzielen, das die Geringfügigkeitsgrenze des § 5 Abs 2 ASVG übersteigt, gemäß § 1 Abs 1 lit a AlVG arbeitslosenversichert sind. Die Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung besteht also auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, wenn das daraus zustehende Entgelt zusammen mit dem Entgelt aus weiteren (geringfügigen oder vollversicherten) Beschäftigungsverhältnissen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!