Neben der Gerichtsbarkeit spielen in Arbeitsrechtssachen auch andere Entscheidungsträger eine Rolle. So werden etwa dem Bundeseinigungsamt und der Schlichtungsstelle durch das ArbVG unterschiedliche Aufgaben zugewiesen. Diese sind teilweise rechtssetzend und teilweise arbiträr. Auch verfahrensrechtlich bestehen dabei einige Besonderheiten.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.