In Umsetzung der Transparenzrichtlinie schuf der Gesetzgeber mit § 2i AVRAG ein ausdrückliches Recht auf Mehrfachbeschäftigung. Diesem können jedoch arbeitszeitrechtliche Normen entgegenstehen. Der vorliegende Beitrag untersucht das Spannungsverhältnis zwischen Mehrfachbeschäftigung, Arbeitszeit und Ruhezeit.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.