1. Die (gleichlautenden) Regelungen über den Fahrtkostenzuschuss in der DO.A, DO.B und DO.C enthalten zwei Regelungsbereiche. In Abs 2 wird zunächst dargestellt, wie der Fahrtkostenzuschuss zu berechnen ist. Der erst 2022 geschaffene Abs 2a legt fest, dass ausgehend von der Berechnung nach Abs 2 der tatsächlich zu bezahlende Zuschuss bestimmte Höchstgrenzen nicht übersteigen darf.