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Keine fiktiven Schwerarbeitszeiten während Feiertagsruhe

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2025, 438 - 439 Heft 11 v. 1.11.2025

1. Der OGH leitet aus dem Wortlaut der gesetzlichen Regelungen (§ 607 Abs 14 ASVG und § 1 Abs 1 und § 4 Schwerarbeitsverordnung) und der Intention des Gesetzgebers in ständiger Rechtsprechung ab, dass Schwerarbeit lediglich dann anerkannt werden kann, wenn der Versicherte der besonders belastenden Schwerarbeit auch tatsächlich ausgesetzt war.

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