Der Nationalrat hat in seiner 46. Sitzung am 16. 10. 2025 ein neues Modell der Weiterbildungsbeihilfe und Änderungen bei der Bildungskarenz, Regelungen zur steuerrechtlichen Behandlung der Zuschussleistungen zur Weiterbildungsbeihilfe sowie Änderungen betreffend freie Dienstnehmer gemäß § 4 Abs 4 ASVG und den Arbeitsmarktzugang für drittstaatsangehörige Grenzgänger beschlossen.

