Im Mittelpunkt des Bundesgesetzes, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz geändert werden, BGBl I 2024/98, steht die Weiterentwicklung der integrativen Betriebe und die Einrichtung von Barrierefreiheitsbeauftragten.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.