Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert werden, BGBl I 2024/120, erfolgt nicht nur die verfassungskonforme Einbeziehung der überlassenen Arbeitskräfte in das BSchEG, die entgegen der Regierungsvorlage
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.