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Pflicht zur Einholung einer gesonderten Aufenthaltserlaubnis für entsandte drittstaatsangehörige Arbeitnehmer im Zielmitgliedstaat unionsrechtskonform

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2024, 283 - 284 Heft 7 v. 1.7.2024

1. Mit seiner ersten Frage möchte das vorlegende Gericht (Bezirksgericht Den Haag) wissen, ob der durch Art 56 und 57 AEUV gewährleistete freie Dienstleistungsverkehr dahin auszulegen ist, dass drittstaatsangehörigen (hier: ukrainischen) Arbeitnehmern, die von einem in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Dienstleistungserbringer (hier: Gesellschaft slowakischen Rechts) in einen anderen Mitgliedstaat (hier: Niederlande) entsandt werden, automatisch ein „abgeleitetes Aufenthaltsrecht“ zuzuerkennen ist.

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