Bei Arbeitsleistungen im Homeoffice genießt der Angestellte eine besondere Vertrauensstellung, weil weder eine exakte Überwachung der Arbeitszeit noch eine genaue Kontrolle der Tätigkeit möglich ist. Der Arbeitgeber ist somit im Wesentlichen auf die Richtigkeit der Angaben und Berichte der Arbeitnehmer angewiesen. Die Vortäuschung von Arbeitsleistungen an einem Vormittag, obwohl die Arbeit erst ab zirka 12:00 Uhr oder 12:30 Uhr aufgenommen wurde, kann auch dann ein Entlassungsgrund sein, wenn am letzten Arbeitstag zuvor entsprechend weniger Arbeitsstunden angeführt wurden und daher die Summe der zu bezahlenden Arbeitsstunden der tatsächlichen Gesamtarbeitszeit entsprochen hat. Im Folgenden werden die Arbeitszeit und der Arbeitsort im Homeoffice insbesondere im Zusammenhang mit einer Entlassung näher erörtert.