Bei Ausschreibung von Arbeitsplätzen können unterschiedliche Problemstellungen auftreten, für die die einschlägigen Rechtsgrundlagen in der Regel keine Lösung vorsehen, beispielsweise jene, dass die Ausschreibung erfolglos verläuft, sich also kein geeigneter Kandidat bewirbt, oder sich weniger Kandidaten bewerben, als in einen Entscheidungsvorschlag aufzunehmen sind. Bisweilen ist es von der ausschreibenden oder aufnehmenden Stelle auch erwünscht, dass sich bestimmte Personen bewerben, sodass fraglich ist, ob und welche Möglichkeiten bestehen, darauf hinzuwirken.