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Ansteckung mit COVID-19 stellt keinen Dienst- bzw Arbeitsunfall dar

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtASoK 2024, 128 Heft 3 v. 1.3.2024

1. Bei einer „schlichten“ Ansteckung durch einen infizierten Kollegen scheidet das Vorliegen eines Arbeitsunfalls de lege lata aus.

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