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Ausweitung der Befreiung bzw Begünstigung für arbeitsplatznahe Kleinwohnungen

Praxis-News aus Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Arbeitsrecht in KurzformSteuerrechtASoK 2024, 482 Heft 12 v. 1.12.2024

Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Sachbezugswerteverordnung geändert wird, BGBl II 2024/290.

Der Grenzwert für die Steuerbefreiung wird von 30 m2 auf 35 m2, der Grenzwert für die 35%ige Verminderung des Sachbezugswerts von 40 m2 auf 45 m2

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