Der Begriff „HinweisgeberInnenschutzgesetz“ (HSchG) kann dazu verleiten, nur den Schutz von Hinweisgebern im Auge zu haben. Der Kern der neuen Regelung besteht jedoch in der Pflicht, interne Hinweisgebersysteme einzurichten und mit einlangenden Hinweisen auf Rechtsverletzungen so umzugehen, wie es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Was Unternehmensleiter dabei zu beachten haben, behandelt der vorliegende Beitrag.