Das Arbeitnehmern nur in besonderen Fällen zuerkannte Recht auf tatsächliche Beschäftigung verkörpert eines der interessantesten Themengebiete im Arbeitsrecht und genießt im Bereich von bühnendienstvertraglich bei Theaterunternehmen beschäftigen darstellenden Künstlern eine besondere Ausprägung durch den Gesetzgeber. Der Umstand, dass der OGH zum Recht auf Beschäftigung nach § 18 TAG in seiner rezenten Entscheidung vom 23. 2. 2023, 8 ObA 94/22i, bei der ein Orchestermusiker seinen Dienstgeber, nämlich die Wiener Staatsoper, auf Beschäftigung klagte, erstmals dezidiert Stellung genommen hat, gibt aktuellen Anlass zur gezielten Beleuchtung dieses Rechtsinstituts und seiner Hintergründe.