Frau Mayer erfährt im Mai 2023, dass ihre Nachbarin, Frau Huber, am Monatsersten eine ukrainische Vertriebene als Haushaltsgehilfin eingestellt hat und diese mittels Dienstleistungsscheck entlohnt. Frau Mayer, der hierfür im Vorjahr eine Verwaltungsstrafe angedroht wurde, bringt das Verhalten Frau Hubers zur Anzeige. Diese leugnet den Sachverhalt gegenüber der Behörde nicht. Dennoch wird ihr keine Verwaltungsstrafe angedroht. Grund ist die jüngste Novelle des AuslBG.