Während Zeitdruck als Belastungsfaktor schon in einem früheren Beitrag eingehend behandelt wurde, soll es hier um kognitive und emotionale Belastungen gehen, die man unter dem Begriff „psychische Belastungen“ zusammenfassen kann und die nicht unmittelbar auf Zeitdruck zurückzuführen sind, da dieser ansonsten doppelt berücksichtigt würde. Der vorliegende Beitrag schließt jedoch an den vorangegangenen Beitrag zum Zeitdruck im Sozialrecht an, sodass auf die dortigen grundsätzlichen Ausführungen verwiesen werden kann.