vorheriges Dokument
nächstes Dokument

IV. Änderungen im Sozialversicherungsrecht

Neues aus der GesetzgebungSteuerrechtASoK 2023, 32 - 33 Heft 1 v. 1.1.2023

Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2023 wird durch Verordnung unter Bedachtnahme auf den Richtwert mit 1,058 festgesetzt werden.

Gesamtpensionseinkommen, die 5.670 Euro nicht überschreiten, werden um 5,8 % (dies entspricht der Höhe des Anpassungsfaktors) erhöht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!