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Rechnungslegungsverpflichtung nach § 151 Patentgesetz

ArbeitsrechtJudikaturDr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin ASG Wien (Bearbeitung)ASoK 2012, 277 Heft 7 v. 1.7.2012

§ 151 PatentG

Im Rahmen der zu entscheidenden Sache geht der erkennende Senat vertiefend auf Inhalt und Umfang der Rechnungslegungsverpflichtung zugunsten eines Dienstnehmers in Hinblick auf die Überlassung der von ihm gemachten Erfindung ein.

OGH 9 ObA 7/11m

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