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Keine "Stichtagsverschiebung" im Verfahren um die Weitergewährung einer Invaliditätspension

PensionsrechtJudikaturDr. Edith Marhold-Weinmeier, ASG Wien, WU WienASoK 2012, 199 - 200 Heft 5 v. 1.5.2012

§ 255 ASVG

Im Verfahren um die Weitergewährung einer befristet zuerkannten Invaliditätspension war der maßgebliche Stichtag fraglich. Mit anderen Worten war zu beurteilen, ob es sich insgesamt um einen einheitlichen Versicherungsfall handelt.

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