§ 82 lit. f GewO
Der OGH setzte sich mit der Frage der Beurteilung einer schmerzensbedingter Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers auseinander und prüfte, ob eine Entlassung gemäß § 82 lit f GewO hierbei ausgeschlossen ist.
OGH 29.08.2002, 8 ObA 179/02k