vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arbeitskräfteüberlassung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 240 Heft 7 v. 1.7.2002

Zusammenfassung: Die Auslegung des Begriffs der Ortsüblichkeit richtet sich nach den Rahmenbedingungen am Betriebsstandort des Überlassungsunternehmens.

Rechtsgrundlagen: ܧ 10 AÜG

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!