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Lehrlinge

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 236 Heft 7 v. 1.7.2002

Zusammenfassung: Der OGH betont den unmittelbaren und absolut zwingenden Charakter des § 15 BAG und beschreibt dessen Anwendungsbereich.

Rechtsgrundlagen: § 15 BAG

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