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Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 244 Heft 7 v. 1.7.2002

Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Beurteilung der Rechtswidrigkeit von Drohungen und zu den Bestimmungsmerkmalen grober Ehrenbeleidigungen Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 870 ABGB; § 82 GewO

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