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Verfahren in Arbeits- und

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2001, 304 Heft 9 v. 1.9.2001

§ 105 Abs 4 ArbVG; § 39 ZPO; § 146 Abs 1 ZPO; § 40 Abs 1 Z 2 ASGG

Der OGH nimmt zur Berechnung der Fristen nach § 105 Abs 4 ArbVG, zu den zu erfüllenden Formalvorgaben im Fall der gerichtlichen Vertretung durch eine qualifizierte Person einer Interessensvertretung oder Berufsvereinigung und zur Zugrundelegung des erhöhten Sorgfaltsmaßstabs im Zusammenhang mit einem Wiedereinsetzungsantrag Stellung.

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