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Betriebsratswahl

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2001, 104 Heft 3 v. 1.3.2001

§ 66 ArbVG; § 120 ArbVG

Der besondere Kündigungsschutz wird mit der Annahme der Wahl zum Betriebsratsmitglied begründet. Eine nachträgliche Korrektur des Wahlergebnisses ist nicht zulässig; es kommt nur der Rücktritt eines Betriebsratsmitglieds in Betracht.

OGH 11.05.2000, 8 ObA 335/99v

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