Ausgehend von einem aktuellen Praxisfall beantwortet die Autorin diverse Spezialfragen zu Kundenveranstaltungen. Zunächst wird die Frage beantwortet, wann ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vorliegt, wenn Dienstnehmer an einer Veranstaltung für Kunden teilnehmen und mitwirken. Hierbei kommt es insbesondere darauf an, inwiefern auch ein Eigeninteresse am Freizeitprogramm besteht. Schließlich wird dargestellt welche Kosten als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu berücksichtigen sind und was bei der Dokumentation beachtet werden muss.

