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BFG: Einmalzahlungen zum Ausgleich von Gehaltseinbußen nach Gesetzesänderung - sonstige Bezüge

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6901/14/2024 Heft 6901 v. 29.5.2024

EStG 1988: § 67, § 82

Einmalzahlungen an Ärzte zum Ausgleich von Gehaltseinbußen, die aus einer Anpassung des KA-AZG an das Unionsrecht resultierten, weil die Ärzte fortan weniger Überstunden leisten durften, sind als sonstige Bezüge iSd § 67 Abs 1 und 2 EStG 1988 einzustufen, da sich diese Zahlungen im Rechtsgrund und Auszahlungsmodus zu den laufenden Bezügen deutlich unterscheiden.

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