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Peschek, Ist der "Gender Pay Gap" bald Geschichte? RdW 2024/34

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6900/14/2024 Heft 6900 v. 23.5.2024

Mit der neuen Entgelttransparenz-RL (EU) 2023/970 soll das Entgeltgefälle zwischen Männern und Frauen beseitigt werden. Dazu hat die Richtlinie weitgehende Berichts- und Auskunftspflichten für die Arbeitgeber normiert, die Verzerrungen und Diskriminierungen aufdecken sollen. Zusätzlich wird die gerichtliche Durchsetzung für Arbeitnehmer stark erleichtert. Peschek beschreibt in seinem Beitrag die Inhalte der Richtlinie und den österreichischen Anpassungsbedarf. Die neuen Transparenzpflichten (ua sind Arbeitgeber gezwungen, öffentlich zugängliche Berichte zu erstellen und den Arbeitnehmern detaillierte Informationen und Analysen zu geben) werden den Arbeitnehmern Einblicke gewähren, die bisher nicht existierten. Die Arbeitgeber seien gut beraten, schon vor dem Inkrafttreten die Vergütungsstrukturen und eventuelle Problemfelder zu analysieren. Wenn es geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede gibt und keine objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien diese Entgeltunterschiede erklären können, dann sollten - so der Autor - rechtzeitig Maßnahmen gesetzt werden, HR-Prozesse hinterfragt und eventuell neu gestaltet werden. Die Arbeitgeber sollten klare Risikoanalysen haben und auch rechtzeitig Maßnahmen einführen, damit die Regeln zur erleichterten Rechtsdurchsetzung nicht zu einer unerwünschten und unkontrollierbaren Prozessflut führen. Die 3-jährige Umsetzungsfrist erscheine zwar lange, doch sei die Umstellung von Entgeltstrukturen typischerweise kein kurzfristiger Prozess und erfordere sorgfältige Planung.

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