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Unterschiedliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Elternteilzeit und den besonderen Bestandschutz

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6899/8/2024 Heft 6899 v. 15.5.2024

MSchG: § 15h Abs 1, § 15n Abs 1

OGH 14. 2. 2024, 9 ObA 9/24z

Nach § 15h Abs 1 Z 1 MSchG hat eine Dienstnehmerin einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung (Elternteilzeit), wenn ua das Dienstverhältnis zum Zeitpunkt des Antritts der Teilzeitbeschäftigung ununterbrochen 3 Jahre gedauert hat.

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