Aktuell ist gerade bei global agierenden Unternehmungen das Employer of Record-Konzept in aller Munde. Dieses Beschäftigungskonzept basiert darauf, dass eine fremde Unternehmung, der Employer of Record, im Auftrag eines Kunden gegen eine Servicegebühr ausgewählte Arbeitnehmer im Ausland für diesen einstellt und diese in der Folge wieder an den Kunden bereitstellt. Oftmals wird dieses Konzept für den Kunden mit der Vermeidung von steuerlichen Registrierungen und Betriebsstättenstrukturen im Ausland beworben, wobei es hierfür einer sehr genauen Überprüfung der ausländischen Rechtslage bedarf.

