UrlG: § 4 Abs 1
ABGB: § 863, § 864
Die Regelung in einer Betriebsvereinbarung, dass der gesamte jährliche Urlaubsanspruch der Angestellten eines Internats ausschließlich in den Zeiten der Schulferien verbraucht wird, ist nichtig, da sie unzulässigerweise materielles Urlaubsrecht regelt.

