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Rot-Weiß-Rot - Karte plus für Ukraine-Vertriebene

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6897/2/2024 Heft 6897 v. 2.5.2024

Vertriebene aus der Ukraine haben bis längstens 4. 3. 2025 ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet. Mit BGBl I 2023/43, ARD 6847/18/2023, wurden sie generell vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen und können daher einer Beschäftigung bewilligungsfrei nachgehen. Nunmehr soll allen Vertriebenen, die innerhalb der letzten 24 Monate insgesamt mindestens 12 Monate vor der Antragstellung vollversicherungspflichtig (also über der Geringfügigkeit) beschäftigt waren, der Umstieg auf eine "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" ermöglicht werden. Der dazu vorliegende Gesetzesentwurf bedingt Änderungen im AuslBG und im NAG. Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren sollen außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen werden. (Regierungsvorlage 17. 4. 2024, 2528 BlgNR 27. GP ; Gesetzwerdung bleibt abzuwarten)

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