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Anspruch einer Vertragslehrerin auf Abfertigung Alt bei mehrmonatiger Beschäftigungslücke

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6872/11/2023 Heft 6872 v. 2.11.2023

VBG: § 84 Abs 1 Z 2

OGH 3. 8. 2023, 8 ObA 24/23x

Nach § 84 Abs 1 Z 2 VBG 1948 haben Vertragslehrer, soweit sich aus § 91l VBG 1948 nichts anderes ergibt, Anspruch auf eine Abfertigung, wenn ihr Dienstverhältnis vor dem 1. 1. 2003 begonnen hat. Nach § 91l Abs 2 VBG 1948 sind Dienstverhältnisse, die für die Dauer von Unterrichtsperioden eingegangen und ohne Unterbrechung erneuert oder verlängert wurden, wie Zeiten eines einzigen durchgehenden Dienstverhältnisses zu behandeln. Schulferien gelten nach Abs 1 dieser Bestimmung nicht als Unterbrechung im Sinn dieser Bestimmung.

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