Arbeitsrecht und Datenschutzrecht weisen etliche Überschneidungspunkte auf. Es ist daher nicht verwunderlich, dass dieses Schnittstellenthema, insbesondere in Bezug auf den Beschäftigtendatenschutz, auch durch die Judikatur wesentlich geprägt wird. Die dabei zutage tretenden aktuellen Entwicklungstendenzen sind für die Praxis nicht uninteressant. Die Befassung mit dieser Thematik erscheint daher sowohl angebracht als auch lohnenswert.