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Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen – Zinsersparnis 2024

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6871/3/2023 Heft 6871 v. 25.10.2023

Der Prozentsatz, der gemäß § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung bei der Bewertung der Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über € 7.300,- für den übersteigenden Betrag anzusetzen ist, beträgt für das Kalenderjahr 2024 4,5 % (+3,5 % gegenüber dem Vorjahr). Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und 4,5 % anzusetzen. (Erlass des BMF vom 18. 10. 2023, 2023-0.697.592)

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