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Zischka/Walka, Worauf Dienstgeber bei personenbedingten Kündigungen achten sollten, PVP 2023/49, 177 und PVP 2023/58, 215

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6870/22/2023 Heft 6870 v. 18.10.2023

In diesem zweiteiligen Beitrag informieren die Autoren praxisnah über den Ablauf der Beendigung eines Dienstverhältnisses aufgrund einer Kündigung aus personenbedingten Gründen sowie über die wichtigsten Themen, auf die Personalisten dabei achten müssen. Im ersten Teil wird ua definiert, dass von einem personenbedingten Kündigungsgrund dann gesprochen wird, wenn ein Dienstnehmer ein Verhalten setzt, das es dem Dienstgeber unzumutbar macht, das Dienstverhältnis fortzuführen, wobei das gesetzte Verhalten noch nicht so schwerwiegend ist, dass ein Entlassungsgrund vorliegt. Im zweiten Teil werden die Besonderheiten genannt, die bei einer personenbedingten Kündigung zu beachten sind, wenn Dienstnehmer einem individuellen oder besonderen Kündigungsschutz unterliegen.

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