In diesem zweiteiligen Beitrag informieren die Autoren praxisnah über den Ablauf der Beendigung eines Dienstverhältnisses aufgrund einer Kündigung aus personenbedingten Gründen sowie über die wichtigsten Themen, auf die Personalisten dabei achten müssen. Im ersten Teil wird ua definiert, dass von einem personenbedingten Kündigungsgrund dann gesprochen wird, wenn ein Dienstnehmer ein Verhalten setzt, das es dem Dienstgeber unzumutbar macht, das Dienstverhältnis fortzuführen, wobei das gesetzte Verhalten noch nicht so schwerwiegend ist, dass ein Entlassungsgrund vorliegt. Im zweiten Teil werden die Besonderheiten genannt, die bei einer personenbedingten Kündigung zu beachten sind, wenn Dienstnehmer einem individuellen oder besonderen Kündigungsschutz unterliegen.