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Bereichsleiterin als leitende Angestellte iSd ArbVG

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6870/6/2023 Heft 6870 v. 18.10.2023

ArbVG: § 36 Abs 2 Z 3, § 105

Die Bestimmungen des ArbVG über die Betriebsverfassung - und damit auch jene über den allgemeinen Kündigungsschutz nach § 105 ArbVG - gelten nicht für leitende Angestellte, denen maßgebender Einfluss auf die Führung des Betriebes zusteht (§ 36 Abs 2 Z 3 ArbVG).

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