Am 21. August 2023 wurde zwischen Österreich und Deutschland ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen BGBl III 2002/182 idF BGBl III 2012/32 vereinbart. Die darin veröffentlichten Änderungen sehen unter anderem eine Neuregelung der Grenzgängerregelung vor, welche in Anlehnung an die während der Corona-Pandemie bestehende Konsultationsvereinbarung eine Ausnahme für Homeoffice-Tage vorsieht. Zudem wird die Grenzgängerregelung künftig auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst anwendbar sein.