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Keine Verjährung von Urlaubsansprüchen bei Verletzung der Hinweispflicht des Arbeitgebers

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Bettina Sabara/Manfred LindmayrARD 6868/6/2023 Heft 6868 v. 4.10.2023

UrlG: § 4 Abs 5

RL 2003/88/EG : Art 7 Abs 1

Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weder dazu aufgefordert, seinen Urlaub zu verbrauchen, noch ihn auf die drohende Verjährung hingewiesen, steht dies einer Verjährung des Urlaubsanspruchs im Ausmaß des unionsrechtlich gesicherten Mindestanspruchs von 4 Wochen pro Jahr entgegen. Die Tatsache, dass dem Arbeitnehmer Urlaub gewährt worden wäre, wenn er ihn gegenüber dem Arbeitgeber beansprucht hätte, führt noch nicht zur Verjährung des nicht verbrauchten Urlaubsanspruchs.

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