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Änderungen bei der Altersteilzeit

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6867/1/2023 Heft 6867 v. 27.9.2023

Im Nationalrat wurde das schrittweise Auslaufen der Förderung für die geblockte Altersteilzeit bis 2029 beschlossen, da diese keine wesentlichen arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen erfülle, sondern vielmehr den Charakter einer vorzeitigen Alterspension habe. Von 2024 bis 2027 sinkt der abzugeltende Anteil von derzeit 50 % auf 20 % (pro Jahr um 7,5 Prozentpunkte) und danach pro Jahr um 10 Prozentpunkte. Für Altersteilzeitvereinbarungen ab 2029 gebührt somit kein Altersteilzeitgeld mehr. Ermöglicht wird auch eine flexiblere Gestaltung des Arbeitszeitausmaßes über den Zeitraum der Altersteilzeit hinweg (zwischen 20 % und 80 % der vorherigen Normalarbeitszeit). Damit werden Schwankungen innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 6 Monaten erlaubt, sofern diese über die Gesamtlaufzeit ausgeglichen werden. Nähere Informationen zu dieser Gesetzesänderung in der ARD-Ausgabe nach Kundmachung im BGBl.

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