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BFG: Werbungskosten eines Politikers

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6865/15/2023 Heft 6865 v. 13.9.2023

EStG: § 16

BFG 1. 8. 2023, RV/7101462/2020

Der Beschwerdeführer erzielte im Streitjahr 2017 Einkünfte aus einer unselbstständigen Tätigkeit als Bürgermeister und als Abgeordneter zum Landtag. In seiner Einkommensteuererklärung begehrte er ua die Anerkennung von Wahlkampfkosten iHv € 2.796,- als Werbungskosten. Es handelte sich dabei um Gegenstände mit dem Aufdruck "***xxx***", die zur Wahlwerbung an wahlberechtigte Gemeindebürger und Gewerbebetriebe verteilt wurden (1.398 Wahlgeschenke um je € 2,-/Stück). Vom BFG wurden die Wahlkampfkosten als Werbungkosten anerkannt:

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