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BMF: (Keine) Homeoffice-Betriebsstätte einer geschäftsleitenden Holding

Aus den BehördenFinanzministeriumBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6864/18/2023 Heft 6864 v. 6.9.2023

EAS-Auskunft des BMF 7. 7. 2023, 2023-0.082.774 , EAS 3445

Übt eine in Österreich ansässige, im Rechnungswesen beschäftigte Mitarbeiterin einer in Deutschland ansässigen geschäftsleitenden Holding-AG ihre Tätigkeit dauerhaft 3 Tage die Woche

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