WTBG: § 8, § 9, § 111
VwGH 23. 2. 2023, Ra 2019/04/0114
Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) widerrief gegenüber dem Revisionswerber, einem Steuerberater, dessen Berechtigung zur selbstständigen Ausübung des Wirtschaftstreuhandberufs Steuerberater und untersagte ihm vorläufig die Berufsausübung. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte diesen Bescheid. Der Revisionswerber sei von einem deutschen Gericht wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung rechtskräftig zu einer (bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt worden. Dadurch erfülle er nicht mehr die für seinen Beruf gesetzlich geforderte "besondere Vertrauenswürdigkeit". Der VwGH bestätigte dieses Erkenntnis: