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"Rot-Weiß-Rot - Karte plus" für eine Fachkraft mit "Mischverwendung"

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6864/8/2023 Heft 6864 v. 6.9.2023

AuslBG: § 12a, § 20e Abs 1 Z 2

Verfügt ein Ausländer bereits über eine Zulassung als Fachkraft in einem Mangelberuf, kann ihm eine "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" und damit ein unbeschränkter Arbeitsmarktzugang gewährt werden, wenn er innerhalb der letzten 24 Monate 21 Monate unter den für die Zulassung maßgeblichen Voraussetzungen beschäftigt war (§ 20e Abs 1 Z 2 AuslBG). War der Arbeitnehmer nach der Erteilung der "Rot-Weiß-Rot - Karte" für die Tätigkeit als Schweißer durchgehend als solcher bei seiner Arbeitgeberin tätig und hat er auch durchgehend das der Beschäftigung in diesem Mangelberuf entsprechende Entgelt erhalten, steht es der Ausstellung einer "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" nicht entgegen, wenn er überdies - in Folge geringerer Auslastung in seiner Beschäftigung als Schweißer - von seiner Arbeitgeberin für einige Monate auch als Lkw-Fahrer eingesetzt wurde.

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