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EU-Überlassung durch ausländische Zweigniederlassung einer österreichischen Gesellschaft

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6864/6/2023 Heft 6864 v. 6.9.2023

AuslBG: § 18 Abs 12

Überlässt eine in einem anderen EWR-Mitgliedstaat ansässige Zweigniederlassung einer österreichischen Gesellschaft Drittstaatsangehörige zur Arbeitsleistung in Österreich, richtet sich die Frage, ob für diese eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich ist, danach, ob die Zweigniederlassung nach der Rechtsordnung ihres Sitzstaates über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, sodass sie als Arbeitgeberin in Betracht kommt. Ist die Zweigniederlassung nach dem anwendbaren Recht nicht selbstständig rechtsfähig, kann sie keinen eigenständigen Sitz begründen und kommt auch als Dienstgeberin nicht in Betracht. In diesem Fall ist die Anwendung des § 18 Abs 12 AuslBG über die EU-Entsendung bzw EU-Überlassung mangels "Betriebssitzes in einem anderen Mitgliedstaat des EWR" jedenfalls ausgeschlossen.

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