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Nichtannahme einer kurzfristig angekündigten Beschäftigungsmöglichkeit

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6863/14/2023 Heft 6863 v. 30.8.2023

AlVG: § 10

VwGH 17. 2. 2023, Ra 2023/08/0012

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nur, wer der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, die Anwartschaft erfüllt und die Bezugsdauer noch nicht erschöpft hat. Der Arbeitsvermittlung steht zur Verfügung, wer eine Beschäftigung aufnehmen kann und darf und arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos ist.

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