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Kein Bemessungsgrundlagenschutz für ältere Arbeitslose beim Weiterbildungsgeld

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6863/12/2023 Heft 6863 v. 30.8.2023

AlVG: § 21 Abs 8

VwGH 13. 6. 2023, Ra 2020/08/0128

Mit dem angefochtenen Erkenntnis hob das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid des Arbeitsmarktservice auf, mit dem dem Mitbeteiligten ein Arbeitslosengeld iHv € 31,10 täglich zuerkannt wurde. Der Mitbeteiligte habe das 45. Lebensjahr bereits vollendet und zuvor Weiterbildungsgeld bezogen. Nach Ansicht des BVwG sei der Bemessung des nunmehrigen Arbeitslosengeldanspruchs auf Grundlage von § 21 Abs 8 AlVG die (höhere) Bemessungsgrundlage für das Weiterbildungsgeld zugrunde zu legen (hier: € 4.545,72 statt wie vom AMS erfolgt € 2.118,09). Diese Rechtsansicht wird vom VwGH nicht geteilt:

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