GewO 1859: § 82 lit b
OLG Wien 26. 1. 2023, 9 Ra 84/22x
Der Kläger ist Eishockeyprofi und schloss mit dem beklagten Verein für die Spielsaison 2021/22 einen bis Saisonende befristeten Arbeitsvertrag. Wegen der damals vorherrschenden Corona-Pandemie knüpfte die für die Organisation der höchsten Spielklasse im Eishockey in Österreich verantwortliche Liga eine Teilnahme der Vereine und Spieler an die Abgabe einer Verzichtserklärung, womit der Spieler bzw Verein im Zusammenhang mit einer möglichen Infektion mit COVID-19 im Rahmen der Liga auf sämtliche Ansprüche gegen die Liga verzichtet. Der Kläger weigerte sich, diese Verzichtserklärung abzugeben. Da er aber ohne Unterzeichnung des "COVID-Waivers" nicht als Eishockeyspieler eingesetzt werden konnte, sprach der Verein am 21. 9. 2021 die Entlassung des Klägers aus. Zu Unrecht wie das OLG Wien feststellte: